Das Tragen eines Hijabs könnte zukünftig zur Entlassung oder Nichteinstellung von Beamt*innen führen. Warum wird unsere vermeintliche Toleranz durch dieses Stück Stoff immer wieder auf die Probe gestellt? Ein Kommentar.
Mit einem TikTok-Video, in dem eine 17-jährige Muslimin ihren Hijab durch Baseballkappe und Kapuze ersetzt, macht die Französin auf die Paradoxie eines geplanten Gesetzesentwurfs des französischen Senats aufmerksam. Obwohl beide Kopfbedeckungen auf gleiche Weise die Haare verstecken und von Weitem kaum zu unterscheiden sind, soll die eine verboten sein und die andere nicht.
Das Tragen von islamischer Bedeckung und Verschleierung wurde in Frankreich im Laufe der 2000er-Jahre bereits zwei Mal eingeschränkt. Seit 2004 gilt an französischen Schulen ein striktes Kopftuchverbot für Lehrpersonen und Schüler*innen. 2010 wurde ein Burka-Verbot für den öffentlichen Raum erlassen. Nun möchte der französische Senat noch einen Schritt weitergehen: Minderjährigen Mädchen und Frauen soll das Tragen eines Hijabs in der Öffentlichkeit untersagt werden.
Ebenso sollen auch Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern verboten werden. Und es geht noch weiter: Mütter, die einen Hijab tragen, sollen außerdem nicht mehr als Begleitpersonen an Schulausflügen ihrer Kinder teilnehmen dürfen. Die neuen Regelungen wurden vom Senat beschlossen, müssen aber noch final von der Nationalversammlung genehmigt werden. Diese Maßnahmen sollen als Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung der republikanischen Prinzipien“ die Werte Frankreichs schützen. Die seien laut Emmanuel Macron besonders durch einen radikalen Islam gefährdet. Die Pläne haben nicht nur für Frankreich weitreichende Folgen. Schließlich gibt Frankreich als größtes Land der EU auch ein Signal an fast ganz Europa.
@believershubb Islamophobia is not okay ##handsoffmyhijab ##muslimtiktok ##fyp ##fypシ ##muslimah ##islam
♬ original sound – Tik Toker
Denn nicht nur Frankreich plant eine Verschärfung von Gesetzen, die den Hijab im öffentlichen Raum betreffen. Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, welches Beamt*innen in Deutschland zukünftig das Tragen von „religiös oder weltanschaulich konnotierten Merkmalen” verbieten soll, wenn diese Merkmale „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Amtsführung zu beeinträchtigen.“ Neben zurecht zu verurteilenden rechtsextremen Symbolen fallen hierunter allerdings auch die Kippa und der Hijab.
Mehr als 100.000 Personen hatten im Vorhinein die Petition gegen die geplante Gesetzesänderung von Rabia Küçükşahin unterschrieben. Auch der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hatte an die Entscheider*innen appelliert, gegen die Gesetzesänderung zu stimmen. Öffentliche Stimmen religiöser Minderheiten, die direkt von diesem Gesetz betroffen sind, wurden bei der Abstimmung also von einem Teil der Politiker*innen wissentlich ignoriert. Damit die Gesetzesänderung in Kraft tritt, muss sie in einem letzten Schritt vom deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterschrieben werden. Nicht jede Landesregierung muss dieses Gesetz eins zu eins umsetzen. Die rechtliche Grundlage, dies dennoch eines Tages zu tun, ist somit jedoch gelegt.
„Nirgendwo sonst wird man mit dem Islam offensichtlicher konfrontiert als durch die Hijab-tragenden Kassiererin, Lehrerin oder Richterin. Nirgendwo sonst müssen eigene Wertekonzepte hinterfragt werden, wird die eigene vermeintlich große Toleranz auf die Probe gestellt.“
Es ist mehr als frustrierend, dass wir uns im Vergleich zum Anfang der 2000er-Jahre als Gesellschaft nicht viel weiterentwickelt haben. Im Moment sogar ein paar Schritte zurückgehen. Bereits 2003 klagte die Lehramtsanwärterin Fereshta Ludin beim Verfassungsgericht, da das Land Baden-Württemberg sie aufgrund ihres Hijabs nicht in den öffentlichen Schuldienst übernehmen wollte. Damals entschied das Verfassungsgericht, dass es keine hinreichenden Gründe für ein generelles Hijab-Verbot für Lehrer*innen gäbe.
Im Februar dieses Jahres entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings, dass ein Trageverbot von größeren religiösen Symbolen wie dem Hijab im öffentlichen Dienst keine Diskriminierung darstelle. Kleinere Symbole, die „nicht auf den ersten Blick bemerkt werden“, seien jedoch zulässig. Außerdem soll es Unternehmen in Zukunft erlaubt sein, bestimmte Symbole, wie zum Beispiel den Hijab, am Arbeitsplatz zu verbieten, wenn eine „hinreichend konkrete Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils“ bestehe.
Bereits 2016 stellte das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit fest, dass in Deutschland eine Bewerberin bei gleicher Qualifikation mit türkisch klingendem Namen und Hijab fast fünfmal mehr so viele Bewerbungen schreiben muss, bis sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, als eine Frau mit deutsch klingendem Namen und ohne Hijab. Von einer Einstellung ist hier noch gar nicht die Rede. Diese Zahlen könnten sich durch das Urteil des EuGH und einer damit einhergehenden Legitimationsgrundlage für Arbeitgeber*innen nunmehr erhöhen.
Initiiert durch das somalisch-norwegische Model Rawdah Mohamed erzählen zahlreiche Hijab-Träger*innen in sozialen Medien unter dem #HandsOffMyHijab von Diskriminierungserfahrungen und machen deutlich, wie ihre Stigmatisierung durch die geplanten Gesetzesänderungen verschärft werden könnte. Sie sind wütend. Und das zu Recht.
Auch ich bin wütend. Wieder einmal werden gesellschaftliche Debatten über das äußere Erscheinungsbild von Frauen verhandelt. Wieder einmal werden Hijab-Träger*innen als sichtbare Marker des Islams in Europa als Projektionsflächen benutzt. Wie oft soll der Hijab denn noch für Symbolpolitik herhalten?
Denn um nichts anderes handelt es sich sowohl beim französischen als auch beim deutschen Vorhaben. Es ist offensichtlich, dass es sich bei den geplanten Eingriffen in das Leben muslimischer Frauen um Machtprofilierung handelt. Es geht weder darum, französische Werte zu beschützen und zu stärken, noch darum, das Vertrauen in deutsche Beamt*innen durch vermeintlich größtmögliche Objektivität zu wahren. Was auch immer das heißen soll.
Es geht darum, die Frage zu verhandeln, inwieweit und in welcher Form der Islam in der Gesellschaft zu tolerieren ist. Und das ist er für weite Teile eben nur dann, wenn er möglichst unsichtbar bleibt. Nirgendwo sonst wird man mit dem Islam offensichtlicher konfrontiert als durch die*den Hijab-tragende*n Kassierer*in, Lehrer*in oder Richter*in. Nirgendwo sonst müssen eigene Werte hinterfragt werden, wird die eigene ach so große Toleranz auf die Probe gestellt.
Viele Fragen bleiben offen
Freiheit, Gleichheit, Achtung der Menschenwürde, das Recht auf Nicht-Diskriminierung, Solidarität – all das sind Werte, die im Vertrag über die Europäische Union (EUV) verankert sind. Wie sollen sich junge französische Mädchen als gleichwertige Bürgerinnen fühlen, wenn sie aufgrund eines Kleidungsstücks nicht ohne Probleme vor die Tür gehen können? Wie sollen Kinder lernen, dass die individuelle Freiheit ein hohes Gut von demokratischen Gesellschaften ist, wenn die eigene Mutter aufgrund eines Kleidungsstücks nicht mit zum Schulausflug darf? Wie sollen junge Frauen in Deutschland ein selbstbewusstes Verhältnis zu ihren Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln, wenn sie wissen, dass bestimmte Berufsfelder ihnen sowieso von vornherein aufgrund von Äußerlichkeiten verschlossen sind? Und wie sollen einige dieser Maßnahmen im Konkreten eigentlich umgesetzt werden?
Soll einem Mädchen, welches in Frankreich draußen mit Hijab „erwischt“ wird, das Tuch vom Kopf gerissen werden? Oder soll sie von der Polizei eingesammelt und nach Hause gefahren werden? Trageverbote von Kleidungsstücken wie dem Hijab sind immer sehr leicht ausgesprochen. Denkt man die Sache aber erst mal mit all ihren Konsequenzen zu Ende, wird deutlich, dass damit gewaltvolle und traumatische Erfahrungen einhergehen.
Durch den Ausschluss bestimmter Bevölkerungsgruppen aus dem öffentlichen Leben verstärken sich Polaritäten, verhärten sich Grenzen. Lebensrealitäten und Chancen werden immer unterschiedlicher, immer ungerechter. Das fängt schon mit Gesprächen in der Schule über zukünftige Berufswünsche an. Dabei ist es doch Aufgabe eines demokratischen Staates, für Chancengerechtigkeit zu sorgen, jedem*jeder Bürger*in dieselben Möglichkeiten zu bieten.
„Erwünscht ist Integration häufig nämlich nur dann, wenn es ein stummes Anpassen an die Mehrheitsgesellschaft bedeutet.“
Dass Fragen von Macht und Teilhabe am Symbol der Hijab-tragenden Frau ausgemacht werden, hat eine lange Tradition in der europäischen Geschichte. So setzte sich zu Beginn des 19. Jahrhundert der britische Generalkonsul Lord Comer in der britischen Kolonie Ägypten engagiert für die Entschleierung der muslimischen Frau ein. Die Frauenbewegungen im eigenen Land waren ihm allerdings anscheinend so sehr ein Dorn im Auge, dass er Vorsitzender der Men’s League for Opposing Women Suffrage war, die sich gegen die Ausweitung des Wahlrechts für Frauen einsetzte. Durch das Verschwinden des islamischen Kopftuchs aus dem öffentlichen Raum sollte die eigene Überlegenheit und Macht gegenüber der mehrheitlich muslimischen Bevölkerung demonstriert werden. So wie auch heute.
Es ist frustrierend, da all diese Gesetze, Maßnahmen und Forderungen total konträr sind zu den sonst immerwährenden Forderungen an migrantische Bevölkerungsgruppen, sich doch zu integrieren – was auch immer das heißen soll. Erwünscht ist Integration meist nur dann, wenn das ein stummes Anpassen an die Mehrheitsgesellschaft bedeutet. Dass mit Integration auch ein wachsendes Bewusstsein für zustehende Rechte und Möglichkeiten auf Teilhabe einhergeht, ist vielen anscheinend nicht bewusst. Und passt auch nicht ins Konzept. Nur so ist es zu erklären, dass es niemanden stört, wenn die Reinigungskraft in der Schule Kopftuch trägt, es aber zu einem riesigen Thema wird, wenn ein*e Lehrer*in dies tut.
„Lassen wir zu, dass Hijab-Träger*innen in ihrer Lebensweise beschränkt werden, lassen wir damit auch zu, dass Frauenkörper im Allgemeinen weiterhin für gesellschaftliche Scheindebatten herhalten müssen.“
Wie rückständig die Hijab-Debatte in Teilen der EU ist, zeigt sich besonders, wenn wir in andere Länder schauen. Beispielsweise können muslimische Polizist*innen in Großbritannien bereits seit 2004 aus vier verschiedenen Kopftuchmodellen für ihre Uniform wählen. In Schottland ist dies seit 2016 und in Neuseeland seit dem vergangenen Jahr möglich. Mit Ilhan Omar ist 2019 erstmalig eine Frau mit Hijab in den US-Kongress eingezogen. Eine Polizistin oder Abgeordnete mit Hijab in Deutschland? Ich muss zugeben, dass ich das bei uns in naher Zukunft leider überhaupt nicht als realistisch einschätze. Auch wenn ich es mir sehr wünsche.
Es ist ganz egal, ob das Gesetz in Frankreich am Ende doch noch von der Nationalversammlung abgelehnt wird. Oder ob die Gesetzesänderung in Deutschland noch vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wird. Allein dass Regierungen sich im Recht sehen, Hijab-Träger*innen so stark aus dem öffentlichen Leben zu verbannen, gibt auch anderen Menschen, ganzen Bevölkerungsgruppen damit das Gefühl, dies ebenfalls mit Recht tun zu können.
Die Vielfalt einer Bevölkerung muss in allen gesellschaftlichen Dimensionen sichtbar sein. Ansonsten wird die eigene Pluralität negiert und somit ganze Bevölkerungsgruppen unsichtbar gemacht. So werden den Möglichkeiten von Hijab-Träger*innen in unserer Gesellschaft immer weiter Grenzen aufgezeigt. Und nicht nur ihnen. Lassen wir zu, dass Hijab-Träger*innen in ihrer Lebensweise beschränkt werden, lassen wir damit auch zu, dass Frauenkörper im Allgemeinen weiterhin für gesellschaftliche Scheindebatten herhalten müssen. Deswegen: Seid solidarisch!