Foto: Tingey Injury Law Firm | Unsplash

Kristina Hänel setzt sich vor Gericht gegen radikalen Abtreibungsgegner durch

Die Ärztin Kristina Hänel hatte eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber einer Internetseite eingereicht, der Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust vergleicht. Nun hat ihr das Hamburger Landgericht Recht gegeben.

Das Hamburger Landgericht verurteilte heute einen radikalen Abtreibungsgegner zu einer Entschädigung von 6.000 Euro und untersagt es ihm, bei Äußerungen über Kristina Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Damit gibt das Gericht der Ärztin Recht, die im Juli 2019 eine Anzeige auf Unterlassung persönlicher Schmähkritik erstattet hatte. Die Anzeige richtete sich gegen einen Mann, der auf seiner Website Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen der Shoah verglich. Zum Prozessauftakt am vergangenen Freitag hatte die vorsitzende Richterin Simone Käfer eine solche Entscheidung bereits angekündigt. Am Montag wurde dann gerichtlich bestätigt: Wer Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust vergleicht, verhöhnt die Opfer und diffamiert die Patient*innen sowie Ärzt*innen.

Diffamierende Inhalte

Neben den inzwischen verbotenen Vergleichen, veröffentlichte der verurteilte Abtreibungsgegner auch eine Liste von 1.200 Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland anbieten und bezeichnete diese als Entartete. „Mit seinen Holocaustvergleichen diffamiert er nicht nur uns medizinische Fachkräfte, sondern auch jede ungewollt Schwangere“, schreibt Kristina Hänel in einer Pressemitteilung. Zudem bringe diese Liste die dort aufgeführten Ärzt*innen in Gefahr. Nachdem sie vom Beklagten Drohmails und Schmähungen erhalten habe, entschied sie, dem Ganzen mit der Anklage ein Ende zu setzen: „Für mich war letztes Jahr der Punkt erreicht, an dem ich sagte: Es reicht!“

Es könne nicht angehen, dass es ausgerechnet in Deutschland Menschen wagen, den Holocaust zu relativieren und ihn damit zu verharmlosen, so Hänel. „Wir befinden uns dieses Jahr 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz. Wir gedenken der Opfer eines Unrechtsregimes. Immer noch ist es unsere gesellschaftliche Aufgabe, uns in Würde und Anstand unserer Vergangenheit zu stellen, um Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen“, schreibt die Ärztin.

Kampf für Informationsfreiheit

Kristina Hänel ist zur wichtigsten Fürsprecherin für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren und Ärzt*innen geworden. Nachdem die 64-jährige 2017 aufgrund eines Verstoßes gegen Paragraf 219a zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt wurde und daraufhin in Berufung ging, stieß sie eine öffentliche Diskussion über den Paragrafen an. Der Paragraf 219a verbietet unter anderem, Schwangerschaftsabbrüche „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ (StGB) anzubieten oder anzukündigen. Zwei Jahre später, im März 2019, wurde der Paragraf abgeändert.

Die Ärztin Kristina Hänel ist seit der Debatte um den Paragraphen 219a zur wichtigsten Fürsprecherin für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren und Ärzt*innen geworden. Foto: Fotostudio Celebi

Mit der Reform erhielt der Paragraf 219a eine Ergänzung. Demnach dürfen Ärzt*innen nun zwar öffentlich darüber informieren, dass sie Abbrüche vornehmen, für weitere Informationen müssen sie jedoch auf andere Stellen verweisen. Im Zuge der Reform wurde die Bundesärzt*innenkammer dazu verpflichtet, eine Liste von Einrichtungen zu führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Kristina Hänel hatte sich damals nicht mit dem Urteil zufrieden erklärt und im Zuge der heutigen Urteilssprechung nochmal darauf hingewiesen, dass sie diese Reform für vollkommen unzureichend erachte: „Das Verbot sachlicher Informationen durch Fachleute ist ein Anachronismus und gehört auf keinen Fall in ein deutsches Strafrecht.“

Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Die offizielle Liste der Bundesärzt*innenkammer enthält aktuell gerade einmal 327 Adressen. Im Gegensatz dazu fanden sich auf der diffamierenden Liste des inzwischen verurteilten Abtreibungsgegners rund 1.2000 Adressen in Deutschland praktizierender Ärzt*innen. Aufgrund des großen Tabus zum Thema Schwangerschaftsabbruch sei das Agieren des Abtreibungsgegners jahrelang nicht im öffentlichen Bewusstsein gewesen, erklärt Kristina Hänel: „Betroffene stoßen auf ihrer oft verzweifelten Suche nach neutralen Informationen, die Ärzt*innen ja verboten sind, noch immer häufig und dazu völlig unvorbereitet auf die Webseite von Abtreibungsgegnern.“

Die Ärztin fordert: „Der Staat hat die Pflicht, allen Bürger*innen ein flächendeckendes Netz elementarer Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen, wozu unweigerlich auch die Möglichkeit der Beendigung einer Schwangerschaft gehört.“ Wolle man diese Aufgabe ernst nehmen, müsse die Tabuisierung des Themas, die Kriminalisierung und Stigmatisierung der Betroffenen und des medizinischen Fachpersonals unbedingt beendet werden. Mit dem heutigen Urteil ist Kristina Hänel im Kampf für Informationsfreiheit, für die Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und für körperliche sowie sexuelle Selbstbestimmung einen Schritt weitergekommen.

Anmerkung der Redaktion vom 25. August 2020: Aktivist*innen nutzten die Aufmerksamkeit um den Prozess um weiterhin auf die Debatte um den umstrittenen Paragrafen 219a aufmerksam zu machen. So wurde der Prozess am Landgericht Hamburg begleitet von Kundgebungen und kurzen Reden des Auschwitz-Komitee sowie von Kersten Artus von Pro Familia Hamburg. Auch Nora Szász, die als Medizinerin in der Vergangenheit ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 219a angezeigt wurde, beteiligte sich mit einer Rede an den Solidaritätsbekundungen für Kristina Hänel.

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