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Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist beschlossene Sache – wird jetzt alles gut?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ verabschiedet – mehr als fünf Milliarden Euro sollen in den Ausbau und die Verbesserung der Qualität von Kitas fließen. Und vor allem sollen Geringverdiener*innen künftig entlastet werden. Prima Sache?

 

Milliardeninvestitionen in die Kita-Betreuung

Zunächst fällt auf: Mit dem Branding eines Gesetzesvorhaben hat das dieses Mal geklappt: „Gute-Kita-Gesetz“, das klingt doch eindeutig besser als ein verschwurbeltes „Gesetz zum Ausbau von Kindertagesstätten und der Qualitätsverbesserung in Tagespflege und Einrichtungen der blablabla“, wie das sonst eigentlich immer heißt.

Wenn man es ganz grob zusammenfassen will, könnte man sich das am Mittwoch beschlossene „Gute-Kita-Gesetz“ vielleicht so vorstellen: Die Betreuung in Kitas soll künftig besser werden, aber weniger kosten. Herrlich!

5,5 Milliarden Euro, so viel wie noch nie, sollen laut dem Entwurf in den kommenden vier Jahren bis 2022 in zehn unterschiedliche Themenfelder investiert werden, darunter zum Beispiel: gute Tagespflege, Verbesserung des Personalschlüssels, Sprachförderung.

Zum einen sollen die Investitionen die Qualität der Kita-Betreuung in Deutschland verbessern, zum anderen soll die Teilhabe verbessert werden, sprich einkommensschwache Eltern sollen bei den Gebühren entlastet werden.

Wir brauchen acht Milliarden jährlich!

Das Gesetz muss noch Bundesrat und Bundestag passieren und soll Anfang 2019 in Kraft treten. Kritik kam allerdings schon, bevor der Entwurf am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde: Die Bertelsmann Stiftung rechnete vor, dass 8,7 Milliarden Euro benötigt würden, um einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Kitas zu stemmen, die riesigen Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern zu beseitigen und allen Kindern die gleichen Bildungschancen garantieren zu können – und zwar jährlich. Und laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft fehlen in Deutschland zurzeit 300.000 Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren. Das scheint das drängendste Problem zu sein – für hunderttausende Eltern in Deutschland wäre es ein Luxusproblem, sich Gedanken über die Qualität einer Kita zu machen: Sie suchen händeringend überhaupt erstmal einen freien Platz. Außerdem fehlen laut nationalem Bildungsbericht bis 2025 bis zu 300.000 Erzieher*innen, Tagesmütter und Tagesväter für Kindergärten, Kitas und Tagespflege.

Die Familienministerin Franziska Giffey (SPD) hat auf die Kritik reagiert und angemerkt, dass nicht der Bund allein für die Verbesserung der Kita-Betreuung in Deutschland verantwortlich sei – auch Länder und Gemeinden müssten mehr dazugeben. Außerdem sei es nicht das Ziel des neues Gesetzes, dass alle alles kostenlos bekommen, sagte sie im „Morgenmagazin“. Man werde mit dem Gesetz überall in Deutschland die soziale Staffelung der Gebühren einführen. „Und wir werden dafür sorgen, dass die, die Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen, die kleine Einkommen haben, die jeden Tag arbeiten gehen, aber sagen ,einen Kitaplatz für 850 Euro im Monat kann ich mir nicht leisten‘, dass die unterstützt und entlastet werden.“

Kitas müssen nicht für alle kostenlos sein

Damit hat sie einen essentiellen Punkt angesprochen: Nämlich die äußerst fragwürdige Praxis von Bundesländern wie etwa Berlin, wo seit kurzem der Besuch der Kita kostenlos ist – für die Kinder aller Eltern. Wer seinen gesunden Menschenverstand benutzt, fragt sich: Warum sollen Eltern, die es sich leisten können, nicht für eine derart wichtige Sache wie die Betreuung ihrer Kinder einen Anteil bezahlen und damit ihren Beitrag für eine Verbesserung der Kitas leisten? Das ist sinnfrei, es ist das umgekehrte Gießkannen-Prinzip. Auf jeden Fall ein richtiger Schritt, wenn das „Gute-Kita-Gesetz” hier ansetzt und dafür sorgt, dass wirklich überall jene entlastet werden, die Entlastung brauchen, und grundsätzlich Eltern gemessen an den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln an den Kosten beteiligt werden.

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