Foto: Ezra Jeffrey – Unsplash

Crowdinvesting: „Wenn professionelle Investoren merken, Wow, das läuft, steigen sie ebenfalls ein“

Bloomy Days hat es getan, Erdbär hat es getan und auch Sugarshape war damit erfolgreich: Die von Frauen gegründeten Startups sammelten wichtiges Startkapital von privaten Anlegerinnen und Anlegern im Netz. Ein Finanzierungsmodell besonders auch für Gründerinnen? Karin Lange sprach mit den deutschen Crowdinvestingexperten Alexandra Moritz und Lars Hornuf.

 

Frag doch mal die Crowd

Weltweit wächst das Geschäft mit der
Schwarmfinanzierung. Seit 2011 nehmen Crowdfunding, Crowdlending und
Crowdinvesting in Deutschland zunehmend an Fahrt auf. Davon könnten besonders
auch Gründerinnen profitieren. Die Bankerin und Betriebswirtin Alexandra Moritz
und der Ökonomieprofessor Lars Hornuf haben das bislang kaum erforschte Thema unter
die Lupe genommen. Ein Gespräch über Chancen und Risiken einer Finanzierungsart
mit noch ungewisser Zukunft.

Frau Moritz, jetzt
bin ich doch neugierig: Wie kommt man aus dem internationalen Bankgeschäft auf
das Thema Crowdfunding?

Alexandra
Moritz:
 „Das
war Zufall. Ich wollte während meiner Elternzeit noch einmal etwas für meine
akademische Ausbildung tun. Mein Doktorvater diskutierte das Thema mit mir, und
ich muss sagen, ich war total fasziniert! Ich kam ja aus einem extrem reglemen­tierten
Bereich. Tagtäglich habe ich mich damit beschäftigt, wie Formulierungen in den
Verkaufsprospekten lauten müssen, damit sie wirklich jeder Anleger versteht.
Und dann sehe ich eine Finanzierungsart, bei der man einfach online Geld
investieren kann, ohne irgendwelche Voraus­setzungen erfüllen zu müssen! Meine
Frage war sofort: Wie passt das zum Investorenschutz?“

Mit Blick auf das
Crowdinvesting für Startups: Wie schätzen Sie das heute ein?

Alexandra
Moritz:
 „Grundsätzlich ist Crowdinvesting eine
spannende Sache. Viele Personen beteiligen sich über einen festgelegten
Zeitraum gegen Rendite an einem Startup, in der großen Hoffnung, dass es erfolgreich
sein wird, vielleicht sogar das nächste ,Facebook‘ ist. Das macht den Reiz aus.
Man hat die Chance, dass es richtig gut läuft. Es ist allerdings ganz klar eine
Art von Spekulation: Wir sind hier in der Frühphase eines Unternehmens und
viele überstehen die ersten fünf Jahre nicht. Etwas mehr Sicherheit bringt seit
vergangenem Jahr das Kleinanlegerschutzgesetz, das die vermittelnden Plattformen
etwa dazu verpflichtet, deutlich über das Risiko des Totalverlusts aufzuklären.
Die Anleger haben inzwischen aber auch dazu gelernt.“

Trotzdem gibt es immer
wieder Medienberichte, die vor der „Anlegerfalle“ Crowdinvesting warnen. Zu
Recht?

Lars
Hornuf:
 „Das ist, denke ich, eher eine Sichtweise von
außen, die von den Anlegern nur bedingt geteilt wird. Ich halte sie auch für etwas
überzogen. Die Leitzinsen betragen gerade Null in Europa, für risikofreie
Anlagen wie Sparbücher erhalte ich keinen nennenswerten Zins, da verliere ich inflationsbereinigt
eher Geld. Sicher: Angenommen ich hätte beim Crowdinvesting in jede Kampagne
den selben Geldbetrag investiert, dann hätte ich Stand Januar 2016 eine Rendite
von minus 23 Prozent, eventuelle Festverzinsungen, Bonuszinsen und
Sonderzahlungen nicht mitgerechnet. Das kann sich in den kommenden Jahren aber noch
zum Positiven wenden.“

Das klingt nicht,
als seien Anlagen bei Startups ein Investment in die Rente?

Lars
Hornuf:
 „Sind sie auch nicht. Die Frage ist nur: Ist
das schlimm? Man ist ab fünf Euro dabei, hat wenn es hoch kommt ein paar
hundert und noch seltener ein paar tausend Euro investiert. Da können wir nicht
mit dem traditionellen Kapitalmarktrecht herangehen. Was machen wir mit
jemandem, der sagt, ,Ich habe jetzt zwanzig Prozent von 100 Euro verloren, aber
ich würde es wieder tun. Ich kann die Entwicklung meines Investments begleiten
und erhalte regelmäßig Updates, das ist wie Kino!‘?“

Für Startups wie Bloomy
Days hat sich das „Kino“ offenbar gelohnt: Der Lieferdienst für Blumen im Online-Abo
konnte seiner Community nach zwei Jahren eine Rendite von 30 Prozent zahlen. Auch
professionelle Anleger sind eingestiegen, sogar in Millionenhöhe. Dabei heißt
es oft, der Schwarm schrecke professionelle Anleger eher ab?

Lars
Hornuf:
 „Prinzipiell profitiert der Venture Capitalist
von der Crowd. Er kommt an private Informationen von Fans und frühen Nutzern
eines Produktes, zu denen er sonst keinen Zugang hat. Das ist ein wertvolles
Signal. Was er nicht will, ist, dass dann 150 Leute mitreden. Bei jeder
Entscheidung die Crowd zu befragen, wäre zu aufwändig. Das ist aber auch
vorbei: Bei den aktuellen Vertragsausgestaltungen der meisten
Crowdinvesting-Plattformen gibt es keinerlei Mitspracherecht. Auch bündeln mittlerweile
viele Anbieter die von der Crowd gezeichneten Vermögensanlagen in einem Vertrag,
so dass der professionelle Kapitalgeber nicht einer Vielzahl von Crowd-Verträgen
gegenüber steht.“

Gründerinnen haben
es nach wie vor besonders schwer an Venture Capital heranzukommen. Ist
Crowdinvesting deshalb gerade für sie interessant?

Alexandra
Moritz:
 „Zahlreiche Studien belegen, dass Frauen es
schwerer haben,
Risikokapital zu bekommen als Männer. Es sind auch nur wenige Frauen
im Risikokapitalgeschäft tätig. Zumindest beim belohnungsbasierten Crowdfunding
hat man diesen Gendereffekt bisher nicht feststellen können. Frauen können jedoch
nicht damit rechnen, dass sie hier extrem viel Geld von Frauen bekommen. Zahlen
von Plattformen belegen, dass der Anteil der Investorinnen zwischen fünf und
fünfzehn Prozent liegt.“

Haben männliche
Investoren mittlerweile vielleicht auch eine andere Haltung zu
Entrepreneurinnen?

Alexandra Moritz: „Einiges spricht dafür. Bei meinen Interviews habe ich durchweg gehört,
dass Gender keine Rolle spielt. Tiefer nachgefragt gaben die meisten Investoren
an, gemischte Gründerteams zu bevorzugen. Eine überzeugende Idee, wie ein
Unternehmen sein Geld verdienen will, und ein Produkt, das ich intuitiv sofort
begreife, stehen aber ganz klar im Vordergrund.“

Nach dem
Kleinanlegerschutzgesetz müssen Kapitalnehmer beim Crowdinvesting erst ab einem
Betrag von 2,5 Millionen Euro einen Verkaufsprospekt erstellen. Dadurch
entfallen zwar hohe Anwalts- und Regulierungskosten, der intensive Austausch
mit der Crowd ist aber auch sehr zeitaufwändig: Was macht es trotzdem attraktiv,
auf diesem Weg Geld einzusammeln?

Lars
Hornuf:
 „Der große Vorteil ist, dass Sie schon vorher sehen,
wie der Markt auf etwas reagiert und wertvolle Rückschlüsse für die
Produktentwicklung daraus ziehen können. Das ist eine große Chance.“

Alexandra
Moritz
: „Ja, und wenn professionelle Investoren merken,
Wow, das läuft, steigen sie ebenfalls ein. In der Regel investieren diese dann mit
einer direkten Beteiligung. Für die Unternehmen ist das toll, wenn sie sich so
die Anschlussfinanzierung sichern können. Und die Crowdinvestoren gehen mit
einem Gewinn raus. Wichtig ist natürlich, dass die Unternehmen einen solchen
Exit transparent und gut verständlich vermitteln, damit sie niemanden
frustrieren.“

Worauf kommt es dabei
besonders an?

Alexandra
Moritz:
 „Die Kommunikation über die Plattformen und
die sozialen Netzwerke spielt eine entscheidende Rolle. Das gilt von Anfang an.
Die Anleger wollen sich mitgenommen fühlen, und zwar im Guten wie im
Schlechten. Wenn ich mit einem Businessplan antrete, der irre Gewinne
verspricht, kann das auch abschreckend wirken. Investoren schätzen vor allem eine
transparente, persönliche und authentische Interaktion. Da muss ein emotionaler
Aspekt mit reinkommen. Übrigens sind Frauen einer jüngsten Studie aus den USA
zufolge gerade deshalb beim Crowdfunding erfolgreicher als Männer. Es gelingt
ihnen oft besser, positive Emotionen zu transportieren und andere
einzubeziehen.”

114 Millionen
Euro hat die Community 2015 per Crowdfunding auf deutschen Vermittlerportalen
in Unternehmen investiert. Nur 19 Millionen Euro davon flossen via
Crowdinvesting in Startups sowie in kleine und mittlere Unternehmen. Das klingt
noch nicht wirklich viel?

Lars
Hornuf:
 „Verglichen mit den USA, aber auch mit Großbritannien,
ist Crowdinvesting in Deutschland ein kleiner Markt. Wachstum beobachten wir
vor allem bei den Kreditvergaben per Crowdlending, die auch für etablierte
kleine und mittlere Unternehmen interessant sein können. Ich gehe davon aus,
dass die Anbieter sich weiter professionalisieren und sich die Märkte
konsolidieren.“

Alexandra
Moritz:
 „Es bleibt interessant. Die ersten
Finanzierungen laufen Ende 2016 aus. Und da wird es noch einmal richtig
spannend. Ein wirkliches Bild können wir uns erst ab 2017 machen.
Möglicherweise muss dann das eine oder andere Modell der Schwarmfinanzierung noch
einmal modifiziert werden.“

Was muss
regulatorisch passieren, um das Thema langfristig attraktiv zu machen?

Lars
Hornuf:
 „Das Kleinanlegerschutzgesetz sollte noch
einmal justiert werden. Momentan werden bestimmte Vermögensanlagen wie stille
Beteiligungen oder Genussrechte benachteiligt, weil sie, anders als die nachträglich
unter den Schutz des Vermögensanlagegesetz gebrachten partiarischen Darlehen
oder Nachrangdarlehen, schon ab einer Grenze von 100.000 Euro unter die
Prospektpflicht fallen. Wichtige Basisinformationen zum Beispiel zur
Anlegerstruktur müssen auf einigen Portalen noch leichter zugänglich werden. Das
ist gerade für Laienanleger wichtig, die auch mit einem Wertpapierprospekt von
120 Seiten nicht viel anfangen könnten. Sinnvoll wäre zudem die Verpflichtung
der vermittelnden Plattformen zu Anlegertests und Anlegerschulungen, bei denen ich
einen realistischen Eindruck von der zu erwartenden Wertentwicklung gewinne.”


Über
die Gesprächspartner

Dr.
Alexandra Moritz
hat
Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzierung und Internationale
Finanzmärkte studiert und an der Universität Trier zum Thema Finanzierung von
kleinen und mittleren Unternehmen mit Schwerpunkt Crowdinvesting promoviert.
Zuvor leitete sie den Bereich der alternativen Investmentfonds einer großen
Bank in Luxemburg. Die
Bankerin ist seit ihrer Promotion im September 2015 wieder im Finanzsektor in
Luxemburg tätig.

Dr. Lars
Hornuf
ist Juniorprofessor für die Ökonomische
Analyse des Rechts an der Universität Trier sowie am Institut für Arbeitsrecht
und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU). Seit 2014 arbeitet er
im Rahmen eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts
zum Thema Crowndinvesting. 2013 hat er an der Ludwig-Maximilians-Universität
das Crowdinvesting-Symposium mit ins Leben gerufen.

Quelle: Universität Trier                        Quelle: LMU

Glossar

Beim Crowdfunding erhalten die Kapitalgeber
im Gegenzug meist eine kreative Leistung. Oft wird auch das fertige Produkt in
Aussicht gestellt, das auf diese Weise vorfinanziert wird.

Das Crowdinvesting dagegen beteiligt die
Kapitalgeber finanziell am Unternehmenserfolg. Vertraglich wird hier meistens
ein partiarisches Darlehen vereinbart, bei dem der Anleger keine Mitsprachrechte
bei grundlegenden Unternehmensentscheidungen hat. Kapitalgeber erwerben neben
dem Rückzahlungsanspruch nach einem bestimmten Zeitraum eine zusätzliche
Vergütung. Diese wird nach einer vertraglich festgelegten Formel anhand der
Unternehmenskennzahlen errechnet. Die vertragliche Ausgestaltung variiert
zwischen den verschiedenen Plattformen.

Beim Crowdlending handelt es sich um einen festverzinslichen
Kreditvertrag. Die Kapitalgeber räumen den Unternehmen für einen gewissen
Zeitraum ein verzinstes Darlehen ein. Die Kreditvergabe erfolgt über eine mit
der Plattform kooperierende Bank.


Mehr bei EDITION F

Xing-Investorin Daniela Hinrichs: „Ich habe eine hohe Affinität zu Menschen, die etwas wagen ohne doppelten Boden”. Weiterlesen

Warum wir mehr weibliche Investoren brauchen. Weiterlesen

Investoren: Geld aus dem Himmel? Weiterlesen

Anzeige