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Schwangerschaftskonfliktberatung: „Du kannst hundertmal wiederkommen – wir gehen diesen Weg mit dir“

Dank eines völlig veralteten Paragrafen muss jede Frau vor einem Schwangerschaftsabbruch eine Pflichtberatung machen, damit der Eingriff straffrei bleibt. Wie läuft diese Beratung ab und warum sind viele Frauen überrascht von dem, was sie in der Beratung erwartet? Wir haben mit zwei Beraterinnen von Profamilia gesprochen.

Bewegt sich endlich wieder etwas in der Debatte?

Das Urteil löste breites Unverständnis aus: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde Ende November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Praxis-Website die Möglichkeit bot, Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch als Pdf anzufordern und auch darauf hinwies, Abbrüche gegen entsprechende Kostenübernahme vorzunehmen. Das wertete das Gericht als unerlaubte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Die ist laut Paragraf 219a des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verboten.

Die Ärztin will das Geld nicht zahlen und war vor einigen Tagen in Berlin, um eine Petition an Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Linken zu überreichen. Paragraf 219a stehe einem echten Informationsrecht für Frauen beim Thema Schwangerschaftsabbruch entgegen, sagt Hänel. Die SPD-Abgeordnete Eva Högl zum Beispiel will sich ab dem kommenden Jahr für die Abschaffung des Paragrafen einsetzen. Mittlerweile haben SPD, Grüne und Linke jeweils einen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen vorgelegt, die Union bevorzugt eine Überarbeitung. Auch im Bundesrat gibt es eine neue Gesetzesinitiative mehrerer Bundesländer, die das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen wollen. Es scheint so, als käme endlich echte Bewegung in die Debatte.

Beratung per Gesetz

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verbietet aber nicht nur die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch, sondern schreibt jeder Frau, die einen Abbruch vornehmen lassen möchte, eine vorherige verpflichtende Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle vor. Nach der Beratung bekommt die Frau einen Schein, den sie für einen Abtreibungstermin braucht. Drei Tage müssen zwischen der Beratung und dem Eingriff liegen.

Viele Frauen reagieren auf diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung misstrauisch oder verunsichert. Aber was passiert in dieser Beratung, und würde es Sinn machen, den Pflichtcharakter der Beratung ebenfalls abzuschaffen? Darüber haben wir mit zwei Beraterinnen gesprochen:

Elke Wischmann arbeitet seit 17 Jahren in der Schwangerschaftskonfliktberatung, seit 2004 bei Profamilia. Sie ist Sozialpädagogin, hat eine Ausbildung in systemischer Therapie, eine Ausbildung zur Sexualtherapeutin und eine psychiatrische Zusatzausbildung. Ihre Kollegin Claudia Rothenfluh arbeitet seit einem Jahr bei Profamilia in der Schwangerschaftskonfliktberatung, davor hat sie zwei Jahre Schwangerenberatung bei einem anderen Träger gemacht, vorher arbeitete sie in einem Frauenhaus. Auch sie ist Sozialpädagogin macht eine Ausbildung zur systemischen Beraterin. Jeder Berater und jede Beraterin, die bei Profamilia in der Schwangerschaftskonfliktberatung arbeitet, wird vorher speziell für diese Art der Beratung geschult.

Claudia Rothenfluh (links) und Elke Wischmann                                                                   Bild: privat

Die Beratung einer Frau, die über einen Abbruch ihrer Schwangerschaft nachdenkt, ist im so genannten Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt, darin heißt es, die Beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens. Laut diesem Text ist man also als Beraterin dazu angehalten, in Richtung Erhalt einer Schwangerschaft zu beraten. Allerdings stehen ja viele Organisationen, wie auch Profamilia, auf der Seite der Frauen und wollen auf keinen Fall Einfluss auf die Frauen nehmen. Inwieweit berücksichtigen Sie also diesen Text, den es von staatlicher Seite gibt?

Elke Wischmann: „In dem Gesetz steht aber auch ausdrücklich drin, dass die Beratung ergebnisoffen laufen soll. Und diese ergebnisoffene Beratung müsste, egal ob bei Profamilia oder jeder anderen Institution, das hohe Gut sein, um Frauen zu erreichen, um mit ihnen gemeinsam zu versuchen, einen Weg zu finden, den die Frauen wirklich gehen möchten. Das heißt, ich darf die Frau nicht drängen in eine Richtung, weder zum Kind noch zum Abbruch.“

Können Sie ganz praktisch Ihre Arbeit schildern: Wie läuft denn grundsätzlich so eine Beratung ab, gibt es einen Ablauf, den Sie versuchen, einzuhalten, oder geht es erstmal darum, zu ertasten, was die Frauen jeweils möchten?

Claudia Rothenfluh: „Grundsätzlich gibt es keinen stringenten Leitfaden, den wir verfolgen, denn es geht ja darum, die Frauen da abzuholen, wo sie stehen. Nachdem es sich um eine Pflichtberatung handelt, geht es erstmal darum, die Frauen ein Stück weit zu entlasten, Druck von den Frauen zu nehmen, damit sie nicht denken, sie müssten sich rechtfertigen oder versuchen, uns mit ganz schlimmen Geschichten zu überzeugen. Ich versuche, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Frau merkt: Ok, sie kann sich hier auf Augenhöhe mit mir unterhalten.“

Und wie schafft man eine solche Gesprächsatmosphäre?

Claudia Rothenfluh: „Indem ich eben am Anfang klarmache, dass wir einerseits einen gesetzlichen Auftrag erfüllen, wenn wir zum Beispiel nach Gründen fragen, aber eben auch darauf hinweise, dass dieses Gespräch ergebnisoffen ist, dass es nicht meine Aufgabe als Beraterin ist, ihr zu sagen, was richtig und was falsch in ihrer Situation ist. Es geht darum, ihr klarzumachen, dass die Verantwortung für die Entscheidung ausschließlich bei ihr liegt.“

„Die Verantwortung für die Entscheidung liegt ausschließlich bei den Frauen“

Haben Sie denn das Gefühl, dass den Frauen bewusst ist, dass diese Beratung für sie etwas Positives sein kann, nämlich die Möglichkeit, sich in jede Richtung zu informieren, oder kommt es oft vor, dass Frauen in eine Defensivhaltung kommen oder meinen, sie müssten ihre Beraterin davon überzeugen, dass sie gute Gründe für einen Abbruch haben?

Claudia Rothenfluh: „Es gibt Frauen, die nicht in erster Linie kommen, um die Bescheinigung zu bekommen, sondern weil sie tatsächlich Unterstützung brauchen in der Entscheidungsfindung, die sind natürlich offener eingestellt. Es gibt aber auch viele Frauen, die am Ende des Gesprächs sagen: ,Puh, das war jetzt gar nicht so schlimm, wie ich dachte‘, die Angst hatten. Das ist wirklich sehr unterschiedlich.“

Elke Wischmann: „Und es gibt auch viele, denen ganz bewusst ist und das auch ansprechen: ,Ich bin ja nur gezwungenermaßen hier‘. Wir versuchen dann, eine offene Gesprächsatmosphäre so herzustellen, wie meine Kollegin das gerade geschildert hat. Damit die Frauen am Ende aus der Beratung rausgehen und sagen: ,Mensch, das war jetzt doch ganz schön gut, ich dachte, ich wäre informiert, jetzt weiß ich aber noch viel mehr, diese und jene Rechte habe ich, ich  weiß jetzt, welche Unterstützung es wo gibt – das war gut, dass ich hier war‘.“

Kommt es denn tatsächlich vor, dass Frauen nach der Beratung ihre Entscheidung für oder gegen ein Kind nochmal ändern oder ist es in der Regel so, dass die Entscheidung der Frauen feststeht und Sie mit Blick auf diese Entscheidung zusätzliche Informationen liefern?

Claudia Rothenfluh: „Das ist natürlich sehr schwer zu beantworten, weil wir die Frauen in der Regel nach der Beratung nicht wiedersehen. Was auf jeden Fall oft auffällt, ist die Erleichterung der Frauen. Es ist ja für viele ein Tabu-Thema, und dass da ein Raum ist, in dem die Frauen offen reden können und auch ihre Bedenken äußern können, das ist etwas ganz Wertvolles. Sie merken, sie müssen uns gar nicht von irgendwas überzeugen, um diese Bescheinigung zu bekommen, so entsteht dann plötzlich auch Raum für Zweifel und Bedenken. Und die Frauen wissen, sie können auf jeden Fall wiederkommen, egal wie sie sich entscheiden. Wir beraten und unterstützen sie auf Wunsch auch während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt. Und genauso stehen wir auch nach einem Abbruch zur Verfügung, wenn sie nochmals Gesprächsbedarf haben.“

„Frauen können bei uns all ihre Bedenken äußern, es gibt keine Tabu-Themen. Das ist etwas ganz Wertvolles.“

Ich hatte auf der Seite einer anderen Beratungsseite gelesen, dass von staatlicher Seite eine Erwartung an die Frau besteht, dass sie über die Gründe reden soll, warum sie ein Kind nicht bekommen will. Andererseits sagen Beratungsstellen wie Profamilia ganz klar, dass eine Frau nicht über Gründe reden muss, wenn sie nicht will, sie bekommt den Schein in jedem Fall. Wollen denn die Frauen, die zu Ihnen kommen, über Gründe reden?

Elke Wischmann: „Es gibt Frauen, die sofort loslegen, aus welchen Gründen sie einen Schwangerschaftsabbruch wollen, die stoppe ich erstmal – weil das meistens aus dieser Sorge heraus passiert: ,Wenn ich das jetzt nicht alles sage, dann kriege ich den Schein nicht‘. Und dann versuche ich erstmal, eine offene Atmosphäre herzustellen und wenn dann eine Frau über ihre Gründe redet und sagt, daran hake ich, dann reden wir natürlich intensiv über Gründe. Im Gesetz ist aber auch verankert, dass eine Frau anonym bleiben darf, sie muss nichts sagen, wenn sie nicht möchte. In all den Jahren habe ich ein einziges Mal den Fall gehabt, dass eine Frau einfach gar nichts sagen wollte. Auch diese Frau habe ich ernstgenommen und wertgeschätzt, indem ich sie gefragt habe, ob sie was dagegen hätte, wenn ich ihr ein paar Dinge sage, die aus meiner Sicht wichtig zu wissen wären, wenn man einen Schwangerschaftsabbruch machen möchte, da hat sie genickt und ich habe geredet. Hinterher hat sie sich bedankt, hat den Schein genommen und ist gegangen.“

War das in dem Fall so, dass Sie ihrem Gefühl trauen mussten, was die Frau brauchte? Wie haben Sie entschieden, ob Sie nur Informationen zum Abbruch geben oder auch welche, die relevant sind, wenn sie sich für das Kind entschieden hätte?

Wischmann: „In dem Fall habe ich über beides gesprochen, weil ich ja gar nicht wusste, was die Frau möchte. Und das ist etwas, was diese Form der Beratung ausmacht: Dieses Sowohl-als-auch. Gerade ambivalente Frauen kommen mit einer offenen Frage – Kind ja oder nein?, und die beantworten wir nicht, wir sagen nicht: ,machen Sie dies oder das‘, sondern wir machen beraterisch eine Pendelbewegung, beleuchten das Für und Wider, bis die Frau uns das Signal gibt, in welche Richtung sie gern genauer gucken würde. So wird ein Denk- und Handelsstrang ermöglicht, bei dem es wichtig ist, für uns aus der Außenperspektive an der richtigen Stelle Fragen zu stellen, damit die Frau offen und frei weiterdenken kann. Und wir geben ihr auch mit: ,Du kannst hier hundertmal wiederkommen, bis du deine Entscheidung getroffen hast, wir gehen diesen Weg mit dir weiter.‘“

Einer Frau berichtete uns, sie habe sich damals eigentlich mehr Beratung gewünscht. Ihre Beraterin sei damals sehr fokussiert darauf gewesen ihr zu vermitteln, dass sie das Recht habe abzutreiben, sie hätte aber eigentlich jemanden gebraucht, der ihr gesagt hätte, dass sie genauso das Recht hätte, das Kind zu bekommen und welche Wege es gibt. Kann man dann sagen, dass in dieser Beratung etwas falsch gelaufen ist, ohne den konkreten Fall zu kennen?

Elke Wischmann: „So etwas kann passieren, wenn man zu wenig Zeit für eine Beratung hat. Oder wenn die Frauen selbst mir das Signal geben, sie seien fest entschlossen und wollten jetzt nur noch ganz konkrete Informationen zum Ablauf des Abbruchs. Oder wenn die Beraterin als erstes fragt, was die Frau denn noch gerne wissen wolle, und die Klientin dann selbst sofort auf den Abbruch zu sprechen kommt, dann ist man als Beraterin natürlich dazu geneigt, auf das Signal ,fest entschlossen‘ zur reagieren die Informationen, die für den Abbruch wichtig sind, mitzugeben. Ich frage aber am Ende immer noch: ,Gibt es noch irgendetwas, das offen ist? Wollen wir nochmal woanders hingucken?‘ Und wenn die Klientin mir dann sagt: ,Nein‘, dann halte ich mich daran, weil ich klar eine Grenze bekommen habe.“

„Wir sind angewiesen auf die Signale, die die Frauen uns geben.“

Man kann also am Ende nie ausschließen, dass etwas offen geblieben ist.

Elke Wischmann: „Natürlich kann es passieren, dass Frauen, die nur über den Abbruch sprechen wollten, dann nach Hause gehen und denken ,Ach, eigentlich wäre es doch gut gewesen, nochmal auf die andere Seite zu gucken‘. Sie hatten mir aber in der Beratung das Signal gegeben, dass sie das nicht wollten, dass es da nichts gibt, obwohl ich explizit danach gefragt hatte. Und das kann bei manchen dann später nochmal hochkommen. Ich habe schon viele Frauen erlebt, die ein zweites Mal kommen, oder vorher bei einer anderen Beratungsstelle waren, wo ihnen das Gespräch aus irgendwelchen Gründen zu schnell gegangen ist oder der Gesprächsfluss zwischen der Beraterin und der Klientin nicht funktioniert hat. Am Ende ist es so: Wenn wir davon ausgehen, Frauen wirklich als autonom und selbstverantwortlich wahrzunehmen und mit ihnen auf Augenhöhe reden, dann kann ich immer nur mit dem arbeiten, was die Klientin mir sagt.“

Claudia Rothenfluh: „Das hat auch mit der Verantwortung zu tun. Die Verantwortung für die Entscheidung liegt bei der Frau, es liegt also auch ein Stück weit in ihrer Verantwortung, in der Beratung die Informationen, die sie braucht, anzufordern. Sonst würde man den Frauen etwas aufdrängen, wonach sie nicht gefragt haben.

Manchmal spreche ich das auch direkt an. Ich weise darauf hin, dass wir ja jetzt ausführlich über den Abbruch gesprochen haben, und frage, ob es denn etwas gibt, was wichtig wäre für sie zu wissen für den Fall, dass sie sich für das Kind entscheidet? Das mache ich, weil es mir als Beraterin persönlich sehr wichtig ist, dass die Frau die Information vorher bekommt und nicht erst, wenn sie den Abbruch gemacht hat. Ich sage den Frauen auch, dass ich nicht möchte, dass sie unglücklich sind, wenn sie womöglich im Nachhinein erfahren, welche Möglichkeiten für Hilfe und Unterstützung es gegeben hätte.“

Gibt es denn für Sie die Möglichkeit, ein Gefühl dafür zu bekommen, was die Frau möchte oder brauchen könnte?

Elke Wischmann: „Was ich oft mache: Ich stelle gleich am Anfang eine Skalierungsfrage: Auf einer Skala von 1 bis 10 – 1 heißt Abbruch, 10 heißt Kind – wo stehen Sie da? Und wenn dann eine Frau, die mir gleich zu Beginn sagte, sie sei fest zum Abbruch entschlossen, eine 6 nennt, dann werden natürlich sofort beide Seiten relevant, dann frage ich: , Wie kommt diese 6 denn zustande?‘ Das wird dann gleich ein anderes Gespräch. Wenn die Frau mir sagt, ich bin eine 1, und ich krieg in dem Gespräch aber eine Intuition, irgendwas ist trotzdem noch offen, sie mag das aber gerade nicht sagen, oder sie weint, möchte aber nicht auf die Seite ,Kind‘ gucken, dann gebe ich ihr am Ende mit: ,Selbst wenn Sie jetzt auf einer 1 stehen und sich für den Abbruch entscheiden – bis zu dem Moment, in dem der Arzt kommt, um die Narkose für den Eingriff zu machen, haben Sie die Möglichkeit, aufzustehen und zu gehen.‘ Einmal hatte ich eine Frau, die genau das gemacht hat, die mit Kind wiederkam und zu mir sagte, ich hätte da wohl etwas gespürt, was sie selbst nicht zulassen konnte. Aber das ist ein Zufallsprodukt – wir müssen immer das nehmen, was die Frau uns anbietet. Und behutsam beide Seiten reinbringen, an der richtigen Stelle ansetzen. Die Verantwortung für eine gute Beratung liegt bei uns, nicht aber die Verantwortung für eine Entscheidung.“

Sollte aus Ihrer Sicht die verpflichtende Beratung vor einem Abbruch abgeschafft werden?

Elke Wischmann: „Das ist eine sehr, sehr schwierige Frage. Profamilia hat die ganz klare Einstellung, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung nicht ins Strafgesetzbuch gehört, da muss sie ganz eindeutig raus – denn auch wenn die Frau straffrei ausgeht, geht es nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche immer noch grundsätzlich unter Strafe stehen. Wir stellen uns ganz entschieden gegen diese Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, weil es die Frauen ganz einfach entmündigt.

Es gibt aber die Notwendigkeit einer frei zugänglichen und umfassenden Beratung in den  Themenfeldern Sexualität, Familienplanung, Partnerschaft, und da gehört das Thema Schwangerschaftsabbruch auch dazu. Natürlich erleben wir es im Moment so, dass wir durch die Pflichtberatung Frauen erreichen, die wir sonst nicht erreichen würden. Was aber nicht heißt, dass es so, wie es im Moment ist, richtig ist.“

„Die Schwangerschaftskonfliktberatung muss aus dem Strafgesetzbuch raus.“

Was wäre denn aus ihrer Sicht das richtige Procedere? Wie könnte man die verpflichtende Beratung aus dem Strafgesetzbuch streichen und trotzdem möglichst viele Frauen für eine vorherige Beratung erreichen?

Elke Wischmann: „Ich glaube, dass sich das erst herauskristallisieren wird, wenn die Beratung entkriminalisiert wird. Im Moment geht es erstmal darum, dass nicht nur die Konfliktberatung und das Verbot der Werbung für Abbrüche aus dem Strafgesetzbuch rauskommt, sondern das ganze Thema Schwangerschaftsabbruch, um sich dann zu überlegen: Wie können wir möglichst viele Frauen erreichen? Das wäre dann der zweite Schritt.“

Und haben Sie das Gefühl, dass sich auf politischer Ebene etwas tun wird in nächster Zeit?

Elke Wischmann: „Ich gebe die Hoffnung nicht auf, weil die Geschichte den Paragrafen immer wieder verändert hat, mit Blick auf die jüngere Frauenbewegung bin ich da optimistisch. Ich habe die Hoffnung, dass Frauen selbstbewusster auftreten und für ihre Rechte kämpfen. Andererseits stimmt mich pessimistisch, dass wir es schon so oft erlebt haben, dass das Thema aufploppt und dann einfach wieder verschwindet.“

Claudia Rothenfluh: „Mein Gefühl: Ich habe nicht den Eindruck, dass sich schnell etwas ändern wird. Es geht ja in der momentanen Diskussion nur um die Abschaffung des Paragrafen 219a, also um die Werbung für den Abbruch. Die Frage, ob ein Abbruch kein Straftatbestand mehr sein sollte, löst nochmal viel mehr Wellen aus. Ich habe aber immerhin die kleine Hoffnung, dass man das ganze Thema in Salamitaktik mehr und mehr aus dem Strafgesetzbuch rauskriegt.“

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