Sandra Runge wurde an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit gekündigt. Jetzt setzt sich die Juristin mit der Kampagne #ProParents dafür ein, dass Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal anerkannt wird. Ein Interview
Weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, kein gleichwertiger Arbeitsplatz und abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten wegen kranker Kinder – das ist die alltägliche Lebensrealität von erwerbstätigen Eltern in Deutschland. In der Corona-Krise nochmal zugespitzter – dass Home Office plus Kinderbetreuung unmöglich ist, müssten mittlerweile selbst Politiker*innen kapiert haben.
20 Millionen Menschen versorgen, erziehen und pflegen die Zukunft unserer Gesellschaft: ihre Kinder. 80 Prozent dieser Eltern haben nebenbei noch einen anderen Job und sind erwerbstätig. Jetzt hat die Anwältin Sandra Runge die Initiative #ProParents gegründet, mit dem Ziel, Elternschaft und die Übernahme von Sorgearbeiten für Angehörige als Diskriminierungsmerkmal in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufzunehmen. Sandra Runge will eine breite und öffentliche Diskussion darüber führen, wie wir zukünftige Benachteiligungen von Eltern in der Arbeitswelt verhindern können.
EDITION F: Sandra, was ist der juristische Unterschied zwischen Benachteiligung und Diskriminierung?
Sandra Runge: „Unter Diskriminierung verstehen wir in unserem Sprachgebrauch eine rechtswidrige und sozial verwerfliche Ungleichbehandlung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird stattdessen von ,Benachteiligung‘ gesprochen. Der Gesetzgeber wollte damit differenzieren und deutlich machen, dass nicht jede unterschiedliche Behandlung, die mit der Zufügung eines Nachteils verbunden ist, diskriminierenden Charakter hat. Das klingt alles sehr abstrakt, wird aber am Beispiel der Flugreisebeschränkungen von Schwangeren deutlich: Diese werden von der Airline benachteiligt, weil man sie nicht fliegen lässt, nach dem AGG ist dies aber gerechtfertigt, da durch das Flugverbot Gefahren und Schäden vermieden werden sollen.“
An welchen Punkten im Job werden Eltern diskriminiert?
Sandra Runge: „Diskriminierungen treten bereits während der Schwangerschaft auf – beispielsweise bei einer Jobabsage nach Offenbarung einer Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch, oder wenn ein Beschäftigungsverbot verweigert wird. Auch während der Elternzeit machen Eltern Diskriminierungserfahrungen durch mangelnde Beförderungen oder ungerechtfertigte Ablehnung von Elternteilzeitanträgen. Besonders sensibel ist auch der Zeitpunkt des Wiedereinstiegs, hier drohen oftmals Kündigungen ohne Sozialauswahl oder triftige betriebsbedingte Gründe, Versetzungen oder Degradierungen. Nicht zu vergessen auch die Diskriminierungserfahrungen im ganz normalen Joballtag – abfällige Bemerkungen, weil das Kind krank ist oder die Kita geschlossen ist und Meetings nicht am Abend stattfinden können.“
Warum ist es wichtig, dass die Benachteiligung von Eltern im Antidiskriminierungsgesetz steht?
Sandra Runge: „Es fehlt ein klare und gesetzliche Allgemeinklausel, die Eltern vor Benachteiligungen schützt und Benachteiligungen sanktioniert. Bei einer klaren Verankerung von Elternschaft im AGG könnten Eltern Schadensersatz geltend machen und sich im Diskriminierungsfall auf eine Beweislastumkehr stützen. Gleichzeitig erwachsen auch Pflichten gegenüber Arbeitgeber*innen: sie müssten sich künftig auch im Hinblick auf Eltern diskriminierungsfrei organisieren.“
Was bedeutet das für die anderen Diskriminierungsmerkmale?
Sandra Runge: „Wir möchten mit unserer Kampagne die nach § 1 AGG bestehenden Diskriminierungsmerkmale – also ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität – nicht verwässern, oder etwas von ihrer Bedeutung wegnehmen. Das AGG nimmt den Aspekt Elternschaft schon auf, in Form von „Mutterschaft“ in § 3 Abs. 1 S. 2 AGG. Dieser Schutz ist allerdings lückenhaft, weil Benachteiligungen vor allem über das Merkmal Geschlecht erfasst werden und Vaterschaft komplett ausgeklammert wird. Fakt ist, dass arbeitende Eltern erheblich benachteiligt werden – das hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Kontext mit der noch umzusetzenden EU-Vereinbarkeitsrichtlinie dazu veranlasst, empirische Untersuchungen zu machen. Andere Länder wie unser Nachbarland Österreich sind da übrigens schon sehr viel weiter und sanktionieren Benachteiligungen aufgrund der Tatsache, dass Arbeitnehmer*innen Kinder haben.“
Du hast von Beweislast-Umkehr gesprochen. Was genau bedeutet das?
Sandra Runge: „Benachteiligungen sind oft nur sehr schwer zu beweisen, das AGG erleichtert die Beweisführung. Das heißt konkret: Wenn eine benachteiligte Person Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen, trägt die andere Partei (also der*die Diskriminierende) die volle Beweislast dafür, dass er*sie nicht diskriminiert hat. Konkret: Wenn mir mein*e Arbeitgeber*in erklärt, dass ich meinen Job nicht mehr ausüben kann, wenn ich Mutter bin und dann am ersten Tag nach der Elternzeit eine Kündigung erhalte, muss der*die Arbeitgeber*in beweisen, dass die Kündigung nicht aufgrund der Tatsache erfolgt ist, dass ich Mutter bin beziehungsweise in Elternzeit gegangen bin.“
Was ändert das an der Benachteiligung?
Sandra Runge: „An der Benachteiligung an sich ändert das nichts, aber die Beweislastumkehr macht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich.“
Gibt es dabei einen Unterschied zwischen Müttern und Vätern?
Sandra Runge: „Diskriminierungen von Eltern vor allem über das Merkmal Geschlecht erfasst. Das mag im Fall von Diskriminierungen während der Schwangerschaft oder Stillzeit richtig sein, funktioniert jedoch bereits bei der Elternzeit nicht, da ja sowohl Mutter als auch Vater Elternzeit anmelden können. Wir sind überzeugt davon: Es reicht nicht aus, Elterndiskriminierungen ausschließlich über das Merkmal Geschlecht zu erfassen – das wird weder den Müttern noch den Vätern gerecht.“
Wie vermeiden wir künftig Benachteiligungen von Eltern in der Arbeitswelt?
Sandra Runge: „Wir brauchen neue und bessere rechtliche Rahmenbedingungen, die Eltern vor Benachteiligungen schützen. Außerdem brauchen wir einen gesellschaftlichen Wandel, der sich auch in Unternehmenskulturen widerspiegeln muss: Elternschaft darf kein Makel und keine Stigmatisierung bedeuten, sondern muss als Bereicherung gesehen werden. Familie, das Großziehen von Kindern und auch die Pflege von Angehörigen, muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werde, zu der auch Unternehmen ihren Teil beitragen müssen.“
Nicht nur Eltern werden benachteiligt, sondern auch andere Menschen, die Care-Verantwortung für andere übernehmen. Wie sieht diesbezüglich Eure Vision aus?
Sandra Runge: „Wegen der der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum Jahr 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss, ist das AGG in seiner aktuellen Fassung ohnehin auf dem Prüfstand. Die Vereinbarkeitsrichtlinie zielt auch auf den Schutz pflegender Arbeitnehmer*innen ab. Arbeitnehmer*innen, die ihre dementen Eltern, oder aber ihr behindertes oder langzeiterkranktes Kind pflegen, brauchen wegen der hohen Belastungen einen besonderen gesetzlichen Schutz. Deshalb fordern wir, dass nicht nur Elternschaft in das AGG mit aufgenommen wird, sondern allgemein alle sorgearbeitsverpflichteten Erwerbstätigen.”
Hat die Corona-Pandemie Einfluss auf den Zeitpunkt Eurer Kampagne?
Sandra Runge: „Eltern zerreißen sich aktuell zwischen Home Office und Kinderbetreuung und fühlen sich im Stich gelassen, die Politik agiert scheinbar planlos an der Realität vieler Familien vorbei. Viele Eltern suchen gerade ein Ventil und haben das Bedürfnis, sich zusammenzuschließen oder politisch aktiv zu werden. Diese Energie wollen wir mit #Proparents aufgreifen und im Dialog mit allen Beteiligten konstruktive Lösungen, wie etwa einen besonderen Schutz von Eltern, vorschlagen.”
Wie sieht es aktuell mit Benachteiligungen von Eltern im Job aus?
Sandra Runge: „Die Rahmenbedingen für arbeitende Eltern haben sich durch die Corona-Krise weiter verschlechtert, die Gefahr für Benachteiligungen ist so hoch wie nie. Besonders Sorgen macht uns, dass Eltern durch Kurzarbeit und verlängerte Elternzeiten aufgrund mangelnder Kinderbetreuung aktuell vom Arbeitsmarkt weggedrängt werden. Das alles führt zu existentiellen Problemen und der Zementierung längst überholter Rollenbilder. Es muss klar werden, dass die Diskriminierung von Eltern natürlich eine private Tragödie ist, aber auch eine breite Relevanz für alle Menschen in diesem Land hat.
Was meinst du damit?
Sandra Runge: „Wenn Menschen sich dagegen entscheiden, Kinder zu bekommen, weil sie das Gefühl haben, es sich nicht leisten zu können, noch einmal im Beruf auszusetzen, dann müssen wir uns ja alle, egal ob Eltern oder nicht, fragen: Wer kauft in zehn Jahren die Produkte der Unternehmen, für die Familienfreundlichkeit nur ein Lippenbekenntnis ist? Wer bedient uns in 30 Jahren im Restaurant und wer pflegt uns in 50 Jahren? Und nicht zu vergessen: Wer zahlt dann die Renten?“
Sandra Runge ist Anwältin und Mutter. Nachdem sie selbst an ihrem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit direkt gekündigt wurde, begann sie auf einem privaten Blog über Arbeitsrecht und Elternzeit zu schreiben und gab Webinare zum Thema. Sie machte sich selbstständig und eröffnete eine eigene Kanzlei in Berlin. Heute berät sie Eltern in Rechtsfragen, vom positiven Schwangerschaftstest bis zum Wiedereinstieg.