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Eltern müssen zusammenhalten – gerade weil sie sich vielleicht irgendwann trennen

Kommt ein Kind auf die Welt, werden Zeit, Schlaf und Nerven schnell zum raren Gut – und dann ist es um die partnerschaftliche Großzügigkeit unter den Eltern ganz schnell geschehen. Doch genau jetzt muss es anders gehen.

 

Es reicht nicht aus, nur theoretisch gemeinsam zu erziehen

Eine Freundin sagte letztens zu mir: „Immer wenn ich mich beklage und etwas mehr Zeit oder ähnliches aushandeln möchte, kontert mein Mann: Beklage dich doch nicht. Stell dir vor du wärst alleinerziehend! Und dann denke ich, dass er schon recht damit hat – denn dann wäre ja alles noch komplizierter.“

Bei solchen Sätzen geht mir das Messer in der Tasche auf. Und zwar ein doppeltes Klappmesser an beiden Seiten. Ich meine: Wie bitte? Was ist das denn für eine Argumentation, wenn es um die gemeinsame Erziehung geht?

Aber das Schlimme ist ja, sie hat recht! Auch wenn es ein alter Hut ist, muss es immer wieder deutlich gesagt werden: Alleinerziehend zu sein, bedeutet im schlechtesten Fall 145 Euro Unterhaltsvorschuss pro Monat und Kind.

Das Leben als Alleinerziehende? Das ist verdammt hart!

Das ist, was Alleinerziehende erhalten, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bzw. zahlen kann. Dabei müssen sie sämtliche Haus-, Hof- und Erziehungsarbeiten alleine bewältigen. Wer es sich kräftemäßig leisten kann, geht nebenher noch Teilzeit arbeiten und stockt auf mit Hartz 4. Wie viel da noch übrig bleibt für einen Babysitter und dadurch für ein Stückchen Privatleben, kann sich jeder ausrechnen. Der oder die Abtrünnige baut sich unterdessen ein neues Leben auf und kuschelt das Kind, wann es der neue Zeit- und Lebensplan eben zulässt. Im Falle einer weiteren Bekannten von mir sind das eben nur drei Stunden die Woche, die der Vater sein Kind nach der Trennung zu sich nehmen will.

Mit einem Minimum von 1.100 Euro Selbstbehalt für den eigenen Lebensbedarf (bei seiner 50-Prozent-Stelle entspricht das seinem kompletten Gehalt) fängt er so noch einmal mit genügend Freizeit von vorne an. Für sie bleiben: 145 Euro Unterhaltsvorschuss, eine 24/7-Woche gefüllt mit Studium und Kinderbetreuung, keinerlei Zuverdienst-Möglichkeiten und sämtliche Sorgen, Nöte und Ängste von Seiten ihres Kindes, die sie alleine auffangen muss.

Liebe Eltern, teilt euch die Sorge für euer Kind – es
lohnt sich für euch beide!

Dass in der familiär bedingten Bedrängnis, der im Titel genannten Ressourcenverknappung durch ein Baby oder Kleinkind, der hauptverdienende Elternteil weiterhin auf seinem uneingeschränkten Recht auf Arbeits- und Freizeit besteht, ist ja bis zu einem gewissen Grade nachvollziehbar, schließlich finanziert dieser auch zum Großteil den Laden. Dass aber der andere, möglicherweise auch noch unverheiratete, Elternteil in seinem neuen 24-Stunden-Job auch mal Erholung oder Zeitfenster braucht, um sich beruflich weiter orientieren zu können, gerade weil immer die Gefahr besteht, am Ende alleinerziehend an der Armutsgrenze dazustehen, wird gerne ausgeblendet.

Und wenn dann bei Einforderung einer angemessenen Zeitaufteilung von Seiten des betreuenden Elternteils die Rechnung für den aktuellen Hauptverdiener nicht mehr aufgeht und dessen Abflug in die Freiheit folgt, steht Ersterer dumm da. Ab 240 Euro monatlich kann sich der verlassende Elternteil nämlich schon von seiner Sorgepflicht freikaufen. Das reicht im Glücksfall für die Miete des Kinderzimmers. Wer bezahlt Essen und Kleidung? Wer trocknet die Kindertränen?

Wir beklagen rückgängige Geburten- und steigende Scheidungsraten, fürchten verheerende demographisch bedingte Auswirkungen aufs Rentensystem, während genau dieser popelige „Rentenanspruchsgutschein“ auf maximal drei Jahre Erziehungszeit das Einzige ist, was bei den unverheirateten erziehenden
Elternteilen auf dem Konto landet.

Die Politik muss mehr für Familien und Alleinerziehende tun

Wo bleiben die Ehe-unabhängigen Sicherheiten für die Menschen, die die Kinder, die Zukunft aller, großziehen? Wo bleiben die Strukturveränderungen für Elternbeziehungen auf Augenhöhe? Wo bleibt eine Steuerreform, die zwei Teilzeitverdiener nicht bestraft, sondern Familie wirklich fördert? Die Ganztagsbetreuung ab dem Säuglingsalter ist nur eine Option. Echte Wahlfreiheit für Eltern bietet sie nicht.

Warum wird ein Betreuungsgeld als Herdprämie sogar und gerade auch von Frauen verschrien und beschimpft, anstatt lauthals ein adäquates bedingungsloses Grundeinkommen für Hausfrauen- und -männer mit Kindern gefordert? Und zwar unabhängig von der Großzügigkeit und der finanziellen Lage des anderen Elternteils. Eine dritte Freundin von mir bezieht nämlich jetzt lieber Hartz 4 als weiterhin den Vater ihrer beiden Kleinkinder um Haushaltsgeld bitten zu müssen, was dieser stets zum Anlass nahm, um am unaufgeräumten Zustand der Wohnung herumzumäkeln – frei nach dem Motto: „Tu erstmal was für dein Geld.“

Ein Ansatz: Grundeinkommen für Erziehende

Vielleicht käme durch ein Grundeinkommen für Erziehende – das bei geteilter Betreuung, dann ebenfalls geteilt würde – auch ein leiser Anerkennungswind in diesen undankbaren „Berufszweig“, in dem man eben nicht immer nur mit einem Kinderlächeln, sondern oft genug auch mit Tobsuchtanfällen für die schlaflosen Nächte bezahlt wird. Und vielleicht würde dieser „Beruf“ dann auch ein wenig attraktiver für Männer.

Die Kinder würden auf jeden Fall gewinnen: Entweder nämlich ihre beiden Eltern als enge Bezugspersonen oder aber wenigstens einen finanziell abgesicherten und weniger von Sorgen belasteten Alleinerziehenden.

Dieser Text ist zuerst auf: www.maennerheldinnen.com erschienen. Wir freuen uns, ihn auch hier veröffentlichen zu können.


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